Die internationale Gerichtszuständigkeit für Sachverhalte, die unter Einbindung des Internets geschehen, ist in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht schwer zu bestimmen. Dies gilt besonders für das Immaterialgüterrecht, welches in materiell-rechtlicher Hinsicht vom Grundsatz der Territorialität geprägt ist. Die Ubiquität des Internets steht diesem diametral entgegen. Die vorliegende Untersuchung eröffnet unter besonderer Berücksichtigung der Staats- und Parteiinteressen einen Ausweg aus diesem Dilemma.
Anhand einer Analyse und Bewertung derjenigen Interessen, deren Verwirklichung Gerichtsstände dienen, wird dargelegt, dass die umfassende Zuständigkeit eines EU-Mitgliedstaates der mosaikartigen eingeschränkten Zuständigkeit sämtlicher EU-Mitgliedstaaten vorzuziehen ist. Diese Erkenntnis wird durch eine rechtsgebietsvergleichende Untersuchung des Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne sowie des Schiedsverfahrens untermauert.