Die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht ist ein Rechtsinstitut mit langer und bewegter Geschichte aber überraschend schwach konturierten rechtssystematischen Strukturen. Vor allem in der jüngeren Vergangenheit ist eine bemerkenswerte Tendenz zur weiteren dogmatischen Entkleidung des Rechtsinstituts in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erkennbar. Die Untersuchung verfolgt das Ziel, eine Bestandsaufnahme des Rechtsinstituts als Teil des Staatshaftungsrechts, als generalisierte Eingriffsbefugnis des Staates und als interbehördliches Ausgleichsinstrument mit einer Kritik seiner Herleitung und praktischen Anwendung zu verbinden. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass ein Rückgriff auf das Rechtsinstitut nicht notwendig ist, weil der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch und das verwaltungsrechtliche Schuldverhältnis vorhandene Regelungslücken bereits ausfüllen und ungesetzliche Eingriffe der Staatsmacht in private Vermögensrechte unzulässig sind.