Mit der Investment Firms Directive (IFD), der Investment Firms Regulation (IFR) und dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) sollte erstmals ein eigenständiger, maßgeschneiderter Regulierungsrahmen für Wertpapierfirmen geschaffen werden. Darin liegt eine Abkehr vom bisherigen Ansatz für die prudentielle Regulierung von Wertpapierfirmen, der auf eine weitgehende Gleichbehandlung dieser Unternehmen mit Kreditinstituten abzielte. Die Arbeit analysiert, welche Erwägungen den neuen Bestimmungen gerade auch in Abgrenzung zum Bankaufsichtsrecht zugrunde liegen. Sie zeigt, dass der neue Regulierungsrahmen die mit der Tätigkeit von Wertpapierfirmen verbundenen Risiken und die Besonderheiten ihrer Geschäftsmodelle zwar im Wesentlichen zutreffend erfasst aber nicht überall adäquate, insbesondere verhältnismäßige Anforderungen vorsieht. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der neuen Klassifizierung der Institute und den Eigenmittelanforderungen auf Basis der K-Faktoren.