Die Anerkennung mitgliedstaatlicher zivilprozessualer Entscheidungen ist wichtiger Bestandteil des einheitlichen europaischen Wirtschaftsraums. Gleichwohl wird neben der Wirkung der Vollstreckbarkeit die Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen vor allem in den jungsten europaischen Verordnungen auf diesem Gebiet nur beilaufig behandelt. Diese Arbeit beschaftigt sich mit der Konzeption der Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im europaischen Zivilprozessrecht. Neben einer grundlegenden Uberprufung der dogmatischen Konzeption des Prinzips der Anerkennung im europaischen Kontext beschaftigt sich die Arbeit insbesondere mit der Frage, wie die zahlreichen europaischen Verordnungen mit dem Prinzip der Anerkennung umgehen insbesondere auch im Verhaltnis zur Vollstreckbarkeit mitgliedstaatlicher Entscheidungen und welche Fallstricke sich hier ergeben. Es werden Unzulanglichkeiten der europaischen Konzeption der Anerkennung aufgezeigt und unterschiedliche Losungsansatze erortert. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gieaen e. V. ausgezeichnet und mit einer Dissertationsauszeichnung der Justus-Liebig-Universitat Gieaen im Jahr 2020 gewurdigt.