Der Nieabrauch an Gesellschaftsanteilen hat sich als Gestaltungsinstrument der Nachfolgeplanung bewahrt. Schwierigkeiten bereitet allerdings die Frage, wem in diesen Fallen das Stimmrecht zusteht, Nieabraucher oder Gesellschafter. An der Schnittstelle von Sachen- und Gesellschaftsrecht gerat diese Frage zum Prufstein der Integrationsfahigkeit beider Rechtsgebiete und im Besonderen des gesellschaftsrechtlichen Abspaltungsverbots. Wahrend das deutsche Schrifttum verschiedene Zuordnungsmodelle erwagt, hat der franzosische Gesetzgeber sich fur eine Aufteilung des Stimmrechts nach Beschlussgegenstanden entschieden. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die nieabrauchs- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben in rechtsvergleichender Perspektive. Dabei verdeutlicht die Kontrastierung mit dem franzosischen Recht, dass das deutsche Recht die Stimmrechtsausubung durch den Nieabraucher nicht nur tragt, sondern diese Zuordnung letztlich auch den Wertungen des Abspaltungsverbots entspricht.