Ausgangspunkt der Arbeit ist die Demokratiejudikatur des Bundesverfassungsgerichts selbst: In einer Rechtsprechungsanalyse werden jene Maßstäbe herausgearbeitet, welche das Bundesverfassungsgericht auf dem Boden des Grundgesetzes an die demokratische Legitimation hoheitlich tätig werdender Staatsorgane stellt. Diese Maßstäbe werden sodann im Rahmen eines deduktiven Vorgehens auf das Bundesverfassungsgericht selbst angelegt. Hierbei offenbart sich ein Konkretisierungsbedürfnis hinsichtlich eines konkreten Grenzwertes, um dem Bundesverfassungsgericht ein hinreichendes Legitimationsniveau attestieren zu können. Dieser Grenzwert des hinreichenden Legitimationsniveaus lässt sich anhand einer prinzipientheoretischen Rekonstruktion der legitimationsäquivalenten Funktion des Bundesverfassungsgerichts präzise darstellen. Das Modell gebundener Kontrolle stellt eine Äquivalenz zwischen der Funktion des Bundesverfassungsgerichts und dessen demokratischer Legitimation her.