Der Autor untersucht die arbeitsrechtliche Dimension des dualen Studiums, das sich als Hybridformat mit seiner systematischen Theorie-Praxis-Verzahnung in verschiedene Erscheinungsformen unterteilt. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als passendes Regulativ zur rechtlichen Einhegung der Praxisphasen dualer Studiengänge taugt. Durch das bestehende individual- und kollektivarbeitsrechtliche Regelungssystem sind dual Studierende im Betrieb hinreichend geschützt. An der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Hochschulrecht wird eine Aufspaltung des privatrechtlichen Praxisphasenvertrages vom öffentlich-rechtlichen Studienverhältnis vorgenommen. Unter Berücksichtigung kompetenzrechtlicher Wertungen sind die Praxis- und Theoriephasen nicht als öffentlich-rechtliche Einheit, sondern rechtlich getrennt voneinander zu betrachten. In einem zweiten Schritt werden die Folgen der Anwendbarkeit des BBiG insbesondere auf die Vertragsgestaltungspraxis untersucht.