Der Streit um die Zulassigkeit von Differenzierungsklauseln geht in eine neue Runde: Wahrend sich die Debatte bislang hauptsachlich auf Tarifklauseln konzentrierte, die zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Arbeitnehmern unterscheidet, beschaftigen sich die Gerichte seit einiger Zeit auch mit Tarifvertragen, die Leistungen von der Mitgliedschaft zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt abhangig machen. Damit unterscheiden sog. Binnendifferenzierungsklauseln augenscheinlich nur zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern. Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 15.4.2015 lediglich uber eine Spielart dieser Klauseln entschieden hat und die Grenzen der tarifvertraglichen Ausgestaltungsfreiheit von der jeweiligen konkreten Situation abhangen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begrundungsansatze fur die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifvertragen und erarbeitet hierfur eine neue dogmatische Grundlage.