Mit der Richtlinie (EU) 2019/1151 (»Digitalisierungsrichtlinie«) und deren nationaler Umsetzung durch das DiRUG und DiREG wurde der rechtliche Rahmen für die Digitalisierung der Gesellschaftsgründung geschaffen. Die Arbeit untersucht zunächst die bestehenden Regelungen zur Online-Gründung. Dabei werden die notarielle Zuständigkeit, der Anwendungsbereich, die technische Infrastruktur, die Identifizierung der Beteiligten und das Beurkundungsverfahren analysiert und auf ihre Tauglichkeit hinsichtlich Rechtssicherheit, Transparenz und Entwicklungsfähigkeit bewertet. Basierend auf der Analyse de lege lata entwickelt die Autorin konkrete Reformvorschläge. Diese reichen von der Erweiterung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs auf AG, KGaA und SE über die Integration von Blockchain-Technologie bis hin zu einem »One-Stop-Shop«-Modell zur Bündelung aller gründungsrelevanten Verwaltungsakte. Dabei werden auch die digitale EU-Vollmacht und das e-Apostille-System betrachtet.