Insbesondere bei Familienunternehmen nimmt die Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle der unternehmerischen Planungen ein. Bisher ungeklart war dabei, ob die erbrechtliche Unternehmensnachfolge der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle unterfallt und wie diese in solchen Fallen anzuwenden ist. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die erbrechtliche Unternehmensnachfolge in den Anwendungsbereich der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle fallt, wenn der dadurch bewirkte Zusammenschluss die jeweiligen Aufgreifkriterien erfullt. Auf viele Formen der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge ist dabei das bestehende System der praventiven Zusammenschlusskontrolle unverandert anwendbar. Jedoch gibt es Konstellationen, wie insbesondere die Alleinerbschaft oder die Erbschaft von Personengesellschaftsanteilen bei mehreren Erben, in denen das bestehende System an seine Grenzen gerat. Fur diese Falle entwickelt die Arbeit individuelle Losungsansatze auf Grundlage des bestehenden Rechts.