Mit der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, wie sich das Zusammenspiel von dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot und dem nationalen Steuerrecht auf Steuerregelungen auswirkt, die auf Familienunternehmen Bezug nehmen. Es wird als grundlegender Ausgangspunkt aufgezeigt, dass familienunternehmensbezogene Differenzierungen in Steuerregelungen beihilferechtlich zulässig sind, wenn sie sich aus einem zulässigen systemimmanenten Prinzip oder Ziel ergeben. Im Einzelnen stellt der Autor heraus, dass die Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schützen, es nicht erlauben, familienunternehmensbezogene Differenzierungen in Steuerregelungen beihilferechtlich als zulässig anzuerkennen. Gleichzeitig zeigt die Arbeit die Möglichkeit auf, auf Basis eines dem Normsystem zugrunde liegenden Leistungsfähigkeitsprinzips sachlich gebotene familienunternehmensbezogene Differenzierungen in Steuerregelungen in gewissen Grenzen beihilferechtlich als zulässig anzuerkennen. Ähnliche Möglichkeiten ergeben sich aus einem systemimmanenten Ziel der Missbrauchsvermeidung.