Das Patientenrechtegesetz von 2013 hat den "Behandlungsvertrag" in den §§ 630a-h erstmals gesetzlich geregelt. Obgleich die Normen i.W. nur die bis zum Erlass bestehende Rechtsprechung kodifizieren sollen, verändert der Normtext die bisherige Dogmatik doch an zentralen Stellen. Das Werk bietet eine systematische, praxisorientierte Kommentierung des gesamten Rechtsgebiets einschließlich verfassungsrechtlicher und interdisziplinärer Bezüge.