Die Rechtmäßigkeitsanforderungen an unionseigene parafiskalische Abgaben im Unionsrecht gelten in der Literatur als in substanziellen Teilen ungeklärt. Im Jahre 2015 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Schaffung einer unionalen Einlagensicherung vorgelegt, der in abgabenrechtlicher Hinsicht ohne Klärung dieser Frage in seiner Rechtmäßigkeit nicht abschließend beurteilt werden kann.
Die Arbeit entwickelt Maßstäbe aus dem Europäischen Primärrecht und wendet diese im Anschluss auf die vorgeschlagene Abgabenstruktur des European Deposit Insurance Scheme (EDIS) an. Die Maßstäbe entspringen dabei grundrechtlicher und organisationsrechtlicher, insbesondere kompetenzrechtlicher Natur. Zugleich setzt sich die Arbeit mit der europäischen Abgabensystematik auseinander.