Am 3. Juli 2016 begann eine neue Ära im europäischen Kapitalmarktrecht. Wesentliche Teile sind nun nicht mehr im nationalen Recht, sondern in der MarktmissbrauchsVO geregelt, d.h. in unmittelbar anwendbarem EU-Recht. Dies gilt insbesondere für die Ad-hoc-Publizität, das Insider- und Marktmanipulationsverbot, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten und die Publizität von Directors Dealings. Zudem werden die Sanktionen bei Verstössen in einer eigenen EU-Richtlinie vereinheitlicht und verschärft.
Umfassender Kommentar zu den wichtigsten Vorschriften der MAR
Die Neuauflage berücksichtigt den neuen BaFin-Emittentenleitfaden
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