DANIEL FRIEDRICH BERG / MALTE KRAMME
Das neue LkSG:
kurz und bündig erläutert.
Ab 1.1.2023
müssen alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl von über 3.000 das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beachten. Der Beck`sche Kompakt-Kommentar erläutert die neuen Sorgfaltspflichten besonders praxisnah und deckt u.a. folgende Themen ab:
Einrichtung eines Risikomanagements
Durchführung einer Risikoanalyse
Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten ....