Die Arbeit diskutiert am Beispiel des Konfliktes zwischen der Kunstfreiheit und den Strafnormen zum Schutz des offentlichen Friedens, inwiefern eine Strafbefreiung durch Grundrechte moglich und im Einzelfall auch notig ist. Abstrakt betrachtet sind primar strafrechtsimmanente Moglichkeiten wie die verfassungskonforme Auslegung anzuwenden. Subsidiar sind die Grundrechte insbesondere die Kunstfreiheit unmittelbar als strafrechtliche Rechtfertigungsgrunde im Zuge einer verfassungskonformen Rechtsfortbildung zur Auflosung punktueller Konflikte zwischen Straf- und Verfassungsrecht anzuwenden. Im konkreten Teil wird anhand praktischer Beispiele aus Kunst und Rechtsprechung gepruft, wie die Kunstfreiheit auf die einzelnen Strafnormen zum Schutz des offentlichen Friedens in Hinblick auf die herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Vorgaben und methodischen Pramissen einwirkt. Der offentliche Frieden wird dabei in Definition, Rechtsgutsqualitat und vorgeblichem Verfassungsrang kritisiert.