Die Grundrechte des Grundgesetzes werden oft als Ergebnis eines Kompromisses verstanden. Dennoch postuliert das Bundesverfassungsgericht, dass sie "eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung" enthalten und als solche "fur alle Bereiche des Rechts" gelten. Der Aussage liegt damit der Gedanke einer bewussten Entscheidung des Verfassungsgebers zugrunde. Die Grundlage fur die Entscheidung des Verfassungsgebers sucht Alexander Jansen in der Staatsrechtslehre. Er untersucht, ob die Lehren der Staatsrechtler Rudolf Smend, Carl Schmitt und Richard Thoma die Entstehung der Grundrechte des Grundgesetzes beeinflusst haben. Im Mittelpunkt stehen die Beratungen des Parlamentarischen Rates uber die Grundrechte, die Aufschluss uber die Vorstellungen dieser Wissenschaftler geben.