Die Digitalisierung wirkt in erheblichem Maße auf die Rechtsordnung ein und wirft dabei völlig neue Fragestellungen auf. Dies betrifft ebenfalls das Erbrecht. So ist angesichts der heutzutage üblichen digitalen Dokumentenerstellung in der Zukunft vermehrt mit der Verwendung digitaler Hilfsmittel bei der Testamentserrichtung zu rechnen. Der Autor untersucht nach Entwicklung eines Maßstabs zur Auslegung von Formvorschriften die Zulässigkeit der Verwendung unterschiedlichster digitaler Hilfsmittel bei der Abfassung der im BGB normierten Testamentsformen. Hierbei legt er dar, dass die Reserviertheit, mit welcher digitale Testamente überwiegend behandelt werden, oftmals nicht überzeugt. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Betrachtung der Zulässigkeit von sog. »Touchpen-Testamenten«. Es wird im Einzelnen dargestellt, dass diese, entgegen der überwiegenden Auffassung, als wirksam angesehen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die digitale Abfassung sog. Dreizeugentestamente.