Im Kontext grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeit transnationaler Unternehmen kommt es vermehrt zu Rechtsgutsverletzungen in sogenannten »weak-governance-zones«. Diese Arbeit widmet sich der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Leitungspersonen deutscher Muttergesellschaften für im Ausland eintretende, mit der wirtschaftlichen Betätigung zusammenhängende Rechtsgutsverletzungen nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung. Behandelt werden insbesondere Konzern- und Zulieferkonstellationen. Die auf nationaler Ebene entwickelten Grundsätze der Geschäftsherrenhaftung werden auf grenzüberschreitende Sachverhalte übertragen und eingeordnet. Einen Schwerpunkt bildet die Bestimmung des maßgeblichen Sorgfaltsmaßstabs des Geschäftsherrn unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Sondernormen.