Die Arbeit befasst sich mit den in der juristischen Bearbeitung bislang ein Schattendasein fuhrenden Phanomenen des Card- und Account-Sharings. Konkret geht sie dabei der Frage nach, ob die Weitergabe von Zugangsdaten (Sharing) durch Abonnenten an zur Nutzung der entsprechenden Leistung nicht berechtigte Dritte beziehungsweise die Verwendung der weitergegebenen Daten durch eben diese eine strafrechtliche Relevanz aufweist. Dazu werden neben der Erorterung der zivilrechtlichen Rechtslage zahlreiche Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts untersucht, wobei die Arbeit zu dem Ergebnis gelangt, dass eine strafrechtliche Erfassung dieser praxisrelevanten Phanomene zwar erforderlich ist, de lege lata aber nur unzureichend gelingt. Zur Losung der kriminalpolitisch unbefriedigenden Rechtslage schlagt die Arbeit u. a. einen neu zu schaffenden 265a Abs. 4 StGB vor, der die Weitergabe der Zugangsdaten als Vorbereitungshandlung zur Tat der nichtberechtigten Dritten unter Strafe stellt.