Die europäische Integration war und ist ein zentrales Thema in der deutschen Politik sowie der Verfassungsrechtsprechung. Während die europäischen Integrationsakte im Bundestag überwiegend positiv beurteilt wurden, betonte das Bundesverfassungsgericht vor allem die Grenzen der europäischen Integration. Die Arbeit untersucht daher das Verhältnis von Bundestag und Bundesverfassungsgericht auf dem Gebiet der europäischen Integration anhand der Bundestagsdebatten sowie der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den europäischen Integrationsakten. Sie stellt die unterschiedlichen Auffassungen der beiden Organe, u.a. zu einem europäischen Bundesstaat, dem europäischen Demokratiedefizit sowie den integrationssensiblen Bereichen, dar und überprüft diese kritisch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesverfassungsgericht den politischen Gestaltungsspielraum mit seiner Auslegung der Integrationsgrenzen teilweise zu stark eingeengt hat.