Der Titel der Arbeit ist Problemstellung und Ziel zugleich. Trotz der Verbandsklage aus dem UmwRG verbleiben weiterhin große Teile des Umwelt- und Klimaschutzes im Eigenverantwortungsbereich der Exekutive und Legislative. Eine objektiv-rechtliche Ausrichtung, unbestimmte Formelkompromisse, unverbindliche Absichtserklärungen und vieles mehr erschweren die Justiziabilität. Die Arbeit zeigt, an welchen Stellen die exekutive wie legislative Blackbox für die Judikative geöffnet werden kann und muss. Die Arbeit trägt dazu bei, dass die Individual- und Verbandsklagen nicht als interessensegoistische Mittel verstanden sein müssen. Sie können demokratisch-funktional sein, können sie doch dabei helfen, demokratisch erlassenes Recht zu aktivieren. Die Arbeit setzt da an, wo diese Möglichkeiten im Klima- und Umweltschutz strukturell geschwächt sind. Strukturell meint dabei keine bestimmten Umweltsektoren zu vertiefen, sondern sich auf die in einem System inhärenten Probleme zu konzentrieren.