Im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge stellt sich regelmäßig die Frage nach der Einbindung von beratenden und entscheidenden Dritten. Hinsichtlich der Rechtsform der GmbH wird hierzu insbesondere auf die Einbindung von Testamentsvollstreckern sowie auf statutarische Beiräte zurückgegriffen. Für beide Varianten beleuchtet die Untersuchung verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen. Zusätzlich zum Ablauf der Einbindung sowie zum Rechtsverhältnis der Dritten zur Gesellschaft und zu den Unternehmensnachfolgern werden mehrere Fragestellungen vertieft untersucht, die für die Begleitung der Unternehmensnachfolge besonders bedeutsam sind. Neben der Personalkompetenz und der Kontrolle über die Geschäftsführung betrifft dies die Entscheidungen über die Ergebnisverwendung, die Absicherung des Erhalts der Gesellschaft in Familienhand sowie die Beendigung der Einbindung der Dritten und den Übergang der Verantwortung auf die Unternehmensnachfolger.