Die Zeugenvorbereitung stellt den Zivilprozess vor Herausforderungen: So besteht ein Interesse von Parteien und Rechtsanwälten, dass Zeugen in der mündlichen Verhandlung ein bestimmtes Beweisergebnis erzielen. Jedoch birgt sie auch das Risiko, den Erlebnisgehalt der Aussage zu verzerren und damit die Wahrheitsfindung vor Gericht zu erschweren. Dies gilt umso mehr, da der Zeugenbeweis ohnehin höchst fehleranfällig ist. Die Zeugenvorbereitung ist für den deutschen Zivilprozess bislang nicht geregelt. Damit besteht für Rechtsanwälte und Gerichte eine erhebliche Unsicherheit darüber, ob und in welcher Form eine Zeugenvorbereitung zulässig und wie diese im Kontext der Beweiswürdigung zu bewerten ist.