Die Finanzbranche wird in besonderem Maae von der Digitalisierung erfasst. In vielen Finanzdienstleistungsbereichen kommt es zum Einsatz automatischer und intelligenter Agenten. Am Beispiel sog. Robo-Advisor, d.h. digitaler Anlageberater und Vermogensverwalter, greift die Arbeit Probleme im zivil- und im aufsichtsrechtlichen Bereich auf. Fragestellungen ergeben sich etwa hinsichtlich der Auslegung aufsichtsrechtlicher Wohlverhaltens- und Organisationspflichten, welche allein mit Blick auf menschliche Finanzintermediare entwickelt wurden. Aus zivilrechtlicher Perspektive treten vor allem im Zusammenhang mit der Zurechnung von Willenserklarungen und der Haftung bei fehlerhaft agierenden Robo-Advisorn Probleme auf. Die Arbeit stellt zum einen dar, wie und ob das geltende Recht in der Lage ist, mit solchen Phanomenen umzugehen, und zeigt zum anderen, wie mit Hilfe punktueller Reformen bestehende Lucken geschlossen werden konnen.