Die Harmonisierung des europäischen IPR wird durch vorrangige Drittstaatsverträge mit abweichenden Kollisionsregeln gestört. Zur Behebung der Unvereinbarkeiten sind insbesondere die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der EU und den notwendigen Verhandlungen mit den Drittstaaten führen zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.