Die Zukunftsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes hängt maßgeblich von seinen Innovationsleistungen ab. Insbesondere Investitionen in Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) gelten als zentrales Element einer wachstumsfördernden Wirtschaftspolitik. Österreich als Forschungsstandort bietet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Geltendmachung einer steuerlichen Forschungsförderung. Steuerpflichtige, die im Bereich F&E tätig sind, können nach § 108c EStG eine Forschungsprämie in Höhe von 14 % ihrer Forschungsaufwendungen geltend machen.
Der Praxisleitfaden Forschungsprämie bietet dazu einen ganzheitlichen Überblick. Neben der praxisnahen Darstellung der Prämienvoraussetzungen von F&E wird mittels konkreter Anwendungsfälle auf die Bemessungsgrundlage sowie Abgrenzungsfragen und Ausschlussfälle eingegangen. Das Buch dient als Leitfaden für die erforderliche Antragstellung beim Finanzamt und veranschaulicht mit detaillierten Beispielen die Erstellung eines Jahresgutachtens bei der FFG. ....