Das Utilitatsprinzip ist in Vergessenheit geraten und hat heute - wenn uberhaupt - eine nur marginale Bedeutung. Dem geltenden Recht wird das nicht gerecht. Felix Berner zeigt, dass das geltende deutsche Recht ein Prinzip kennt, dem zufolge der Nutzen, den Parteien aus einem Vorgang ziehen, die Haftung beeinflusst. Dieses Prinzip ist in vielfaltigen Konstellationen von Bedeutung und fuhrt teilweise zu einer Anderung des Haftungsmassstabs, teilweise beeinflusst es aber auch die Sorgfaltspflichten oder den Haftungsumfang. Eine besondere Bedeutung kommt ihm zudem fur die Auslegung von Willenserklarungen zu. Des Weiteren unternimmt der Autor eine Aufarbeitung der historischen Entwicklung des Prinzips sowie seiner Bedeutung in zeitgenossischen europaischen Rechtsordnungen.